Personalfragenbogen

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Erläuterung zur Befreiung der Rentenversicherungspflicht und zwingend notwendigen Antrag siehe unter: https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/ Downloads/DE/Formulare/gewerblich/ Befreiungsantrag-fuer-Arbeitnehmer-im-Gewerbe.html
Bei einem Hauptbeschäftigungsverhältnis ist nur der Hauptarbeitgeber berechtigt, den Arbeitslohn des Arbeitnehmers mit der Lohnsteuerklasse 1-5 zu versteuern. Hat der Arbeitnehmer in einem weiteren Arbeitsverhältnis Arbeitslohn, handelt es sich hierbei um ein Nebenarbeits- verhältnis. Der daraus erzielte Arbeitslohn ist immer mit der Steuerklasse 6 zu versteuern.